Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
von PEAchick Mediendesign - Johanna Dietz in Ingolstadt
Stand 04/2010
Download der AGBs als pdf (Rechtsklick und "Ziel Speichern unter"): AGB PEAchick
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten für meine gesamten Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden dessen Antrag zum Vertragsschluss bzw. dessen Leistungen vorbehaltlos annehmen.
1.2 Die AGB gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Kunden.
2. Angebote – Preise – Kosten – Lieferung
2.1 Meine Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie enthalten nicht die Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, Installation und Benutzereinweisung.
2.2 Aufgrund §19 UStG (Kleingewerbetreibende) führe ich keine Umsatzsteuer ab und weise deshalb weder auf Angeboten noch auf Rechnungen eine MwSt aus.
2.3 Die Kosten der Verpackung, der Versendung, der Versicherung, der Installation und der Benutzereinweisung trägt der Kunde.
2.4 An von mir gefertigten Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und ähnlichen Unterlagen, die für den Auftrag gefertigt werden, behalten ich mir auch dann uneingeschränktes Eigentum und Verfügungsrecht vor, wenn diese dem Kunden besonders berechnet werden.
2.5 Teillieferungen sind möglich.
2.6 Eine angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Tag der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen, Material oder Hilfsstoffe vom Kunden beizustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns. Wird die Lieferfrist aus von zu vertretenden Gründen überschritten, kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehender Anspruch besteht nur bei mindestens grobem Verschulden meinerseits.
3. Erwerb von Software
3.1 Soweit der Kunde bei mir Software erwirbt, erhält er ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software.
3.2 Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Kopien davon Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von mir zur Verfügung zu stellen.
3.3 Ich bin berechtigt, zum Schutz der von mir erworbenen Software entsprechend technische Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde hat zu diesem Zweck Zutritt zu den entsprechenden Räumen zu gewähren oder mir zu diesem Zwecke kurzzeitig auszuhändigen. Der genaue Zeitpunkt ist mit dem Kunden abzustimmen, wobei auf dessen Belange Rücksicht zu nehmen ist.
4. Gefahrtragung – Produktionsverzögerung
4.1 Die Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
4.2 Ich habe meine Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn dem Frachtführer oder Spediteur übergeben oder auf eigene Fahrzeuge verladen worden ist.
4.3 Durch von mir nicht verschuldete und nicht vertretende Umstände, durch welche die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich werden, so etwa in Fällen höherer Gewalt, Krieg, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen – und zwar sowohl bei mir als auch bei meinen Lieferanten – entbinden mich für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung.
5. Gewährleistung
5.1 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
5.2 Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung geltend gemacht werden. Meine Gewährleistungspflicht endet 6 Monate nach Gefahrübergang. Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen hat der Kunde das Recht, von mir die Rücknahme der beanstandeten Ware und eine entsprechende Ersatzlieferung zu verlangen. Nach meiner Wahl kann ich die beanstandete Ware nachbessern. Sollte die Ware auch danach mangelhaft sein, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Kosten der Ersatzlieferung an den Kunden trage ich. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Montagekosten und sonstiger bei Dritten entstehender Kosten, sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fehlen zugesicherte Eigenschaften.
5.3 Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind.
5.4 Handelsübliche Abweichungen meiner Lieferungen stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar.
6. VerstoSS gegen Schutzrechte durch den Kunden
Bei Ausführung eines Auftrags nach Anweisung des Kunden hat dieser ausschließlich dafür einzustehen, dass ihm ein Recht zur gewerblichen Verwertung der Unterlagen zusteht. Werden durch die Herstellung nach Entwürfen des Kunden fremde Schutzrechte verletzt oder wird dadurch gegen eine Kennzeichnungsvorschrift verstoßen, so ist der Kunde uns zur Freistellung von allen etwaigen schadensersatz- oder Kostenansprüchen Dritter und zum Aufwendungsersatz verpflichtet.
7. Zahlungsbedingungen – Zurückbehaltungsrechte – Aufrechnung – Abtretung
7.1 Zahlungen sind spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen der Tag der Gutschrift auf meinem Konto maßgebend ist. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde dann übliche Zinsen zu bezahlen.
7.2 Mangels anderweitiger Bestimmungen durch den Kunden werden Zahlungen jeweils auf die älteste noch offene Rechnung einschließlich dazugehörender Nebenforderungen verrechnet. Für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Verzuges schuldet der Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von € 15,00.
7.3 Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.
7.4 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wird ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich aus dem gleichen Vertragsverhältnis ergibt.
7.5 Eine Aufrechnung gegen meine Forderungen ist nur mit von mir nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden zulässig.
7.6 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, bin ich zur Lieferung bzw. Fertigung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen, sowie bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei Übergabe des Geschäfts auf Dritte, Auflösung des Geschäfts oder Tod des Kunden bin ich berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle meine noch offenen Forderungen sofort zahlungsfällig.
7.7 Die aus den Vertragsbeziehungen mit mir entstehenden Rechte und Ansprüche des Kunden dürfen von diesem nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch mich abgetreten werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Ich behalte mir das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung vor, auch Kosten einer erforderlichen Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware ist mir unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten der erforderlichen Intervention trägt der Kunde.
8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden bin ich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherungshalber herauszuverlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch mich gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlangen, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
8.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt seine zukünftigen Ansprüche gegen seine Abnehmer in Höhe des Betrages an mich ab, den er für die von mir gelieferte Ware seinem Abnehmer berechnet.
8.4 Auf mein Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, mir durch Vorlage von Rechnungskopien den Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung meiner Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen.
8.5 Übersteigt der Wert der mir dergestalt gegebenen Sicherheiten meine fälligen und nicht fälligen Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so bin ich in Höhe des Überschusses auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung abgetretener Ansprüche oder zum Verzicht auf das vorbehaltene Eigentum verpflichtet.
9. Haftung
9.1 Ich hafte für durch mich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden in voller Höhe, ebenso im Falle des anfänglichen Unvermögens. Ich hafte darüber hinaus für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie zu vertretender Unmöglichkeit, wobei die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
9.2 Ich hafte auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, wobei auch hier die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
9.3 Meine Haftung im Falle des Vorliegens zugesicherter Eigenschaften sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
9.4 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen mich, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen. Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung meiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
10. Anwendbares Recht – Erfüllungsort – Gerichtsstand
10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen mir und meinen Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz des Betriebes in Ingolstadt; dieser ist ebenso Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden.
10.3 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist mein Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand, falls kein anderer gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

